Antworten auf die
wichtigsten Fragen

FAQ


Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen in der Regel keine Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern für Psychotherapie, da diese nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Die Kosten müssen meist selbst getragen werden. Private Krankenversicherungen (PKV) oder Zusatzversicherungen erstatten die Kosten oft, abhängig vom Tarif.

Der Hauptunterschied liegt im Tätigkeitsbereich: Ein Heilpraktiker (auch großer HP genannt) darf körperliche und psychische Leiden behandeln, während der Heilpraktiker für Psychotherapie (sektoraler HP) auf psychische Erkrankungen beschränkt ist.

Nein, Heilpraktiker für Psychotherapie sind nicht berechtigt rezeptpflichtige Arzneimittel, Psychopharmaka oder Betäubungsmittel zu verordnen oder zu empfehlen. Diese Befugnis ist ausschließlich Ärzten und Psychiatern vorbehalten.

Der Hauptunterschied liegt in der Ausbildung und Kassenzulassung: Psychotherapeuten sind staatlich approbiert (Hochschulstudium + Weiterbildung), behandeln schwere Störungen und rechnen mit gesetzlichen Kassen ab. Heilpraktiker für Psychotherapie (HP Psych) sind nicht dazu berechtigt, mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Dafür sind sie jedoch freier in der Wahl ihrer therapeutischen Techniken. Während sich approbierte Therapeuten mindestens einer der drei großen Schulen der Psychotherapie (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie | Analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie & Systemische Therapie) anschließen müssen, können Heilpraktiker für Psychotherapie die Spezialisierung ihrer Methodik frei wählen. Ein großer Unterschied ist zudem, die Berechtigung zur Verschreibung von Medikamenten, welche dem Heilpraktiker für Psychotherapie nicht gestattet ist.